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„Stimme für die Tiere"

Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober ruft der Deutsche Tierschutzbund und der Tierschutzverein Marienberg u.U. e.V. das Leitmotto „Stimme für die Tiere - Für ein neues Tierschutzgesetz mit Verbandsklage" aus.

Damit stellt der Verband im Rahmen der Kampagne „Für ein neues Tierschutzgesetz" die überfällige Einführung des Tierschutzklagerechts in den Mittelpunkt der Diskussionen. Zudem greifen der Verein und der Deutsche Tierschutzbund frühzeitig und direkt in den anstehenden Bundestagswahlkampf ein. Die bisher vorliegenden, wenigen Änderungsvorschläge der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz sind ungenügend. Unabhängig von der zeitnah anstehenden Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren bleibt es damit nötig, weiterhin für ein Gesetz zu streiten, durch das Tiere wirklich geschützt werden.

„Der Kampf um ein neues Tierschutzgesetz ist nach den von der Bundesregierung und der Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegten Änderungen noch nicht beendet. Der vorliegende Entwurf ist absolut unzureichend. Nachbesserungen sind unumgänglich, damit aus dem Tier-Nutz-Gesetz ein Gesetz wird, das die Tiere wirklich schützt. Nur dann kann Deutschland die Führungsrolle beim Tierschutz in der EU glaubwürdig für sich beanspruchen", erklärt der Tierschutzverein.

Ein viertel Jahrhundert ist es her, dass das Tierschutzgesetz neu gefasst wurde. Seit zehn Jahren steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz. An der realen Situation der Tiere hat sich seither jedoch wenig geändert. Daher bleibt die Forderung nach einer umfassenden Novellierung des Tierschutzgesetzes und die Einführung des Verbandklagerechts. „Nur wer sich dazu bekennt ist für Tierfreunde wählbar. Auch das wollen wir mit dem Motto des Welttierschutztages klarstellen. Und zwar so frühzeitig, dass die örtlichen Kandidaten aller Parteien sich daran messen lassen können und müssen", so der Tierschutzverein weiter.

Hintergrund: Verbandsklage im Tierschutz
Die Verbandsklage ist in anderen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Auch im Naturschutz hat sie sich seit Jahren bewährt. Nur Organisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, werden vom Staat als klageberechtigt zugelassen. Eine Prozessflut wird es nicht geben. Alle Erfahrungen mit Verbandsklagen haben gezeigt, dass die zugelassenen Organisationen nur selten von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Im Tierschutz wird es vor allem darum gehen, Präzedenzurteile zu erwirken. So würde es Beispielsweise genügen, die Rechtsmäßigkeit umstrittener Haltungssysteme an einem Ort prüfen zu lassen. Das Urteil würde dann analog für alle anderen Orte gelten.

Das Eckpunktepapier zur Novellierung des Tierschutzgesetzes des Deutschen Tierschutzbund finden Sie hier:

Eckpunkte zur Novellierung des Tierschutzgesetzes

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  • letzte Änderung: Samstag, 17. Februar 2024

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