Logo Tierschutzverein-Marienberg und Umgebung e.V. Logo Tierschutzverein-Marienberg und Umgebung e.V.

"Trägt nicht jeder von uns auch Verantwortung dafür,
über seinen Tod hinaus zu wirken und die Dinge,
die ihm am Herzen liegen, mit seinem Vermächtnis auch weiterhin zu gestalten?"

 

Auch nach Ihrem Tod den Tieren helfen? - Möglich mit Ihrem Testament!

Sie haben Ihr Leben mit Tieren geteilt und diese liebenswerten Lebensgefährten so geschätzt, dass Sie auch Ihr Vermächtnis den Tieren widmen möchten? Dann können Sie dies durch ein Testament regeln. Natürlich kann kein Hund oder eine Katze erben, aber der Tierschutzverein als Stellvertreter für alle Tiere.

Dank tierlieber Menschen, die in der jüngsten Vergangenheit dem Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. als Begünstigten in ihrem Testament bedacht haben, konnten wir zum Beispiel die tierärztliche Versorgung der Tiere gewährleisten oder Baumaßnahmen in der Tierschutzstation finanzieren.

Hinweise zum Abfassen eines Testamentes

Jedes Testament muss komplett eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Ein mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenes Testament ist unwirksam. Es muss die vollständige Unterschrift mit Vor- und Zunamen tragen sowie Ort und Datum umfassen. Liegen mehrere Testamente vor, so ist das letzte rechtsgültig.

Wie kann ich den Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. in meinem Testament begünstigen?

Sie können in Ihrem Testament wie folgt vermerken: „Hiermit vermache ich dem Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. den Betrag von … Euro.“

Ist ein Testament bereits erstellt, so genügt der Zusatz, der komplett mit der Hand geschrieben ist und wie folgt lautet: „Zusatz zu meinem Testament: Ich will, dass nach meinem Tode dem Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. ein Betrag von … Euro aus der Erbmasse ausbezahlt wird.“
Danach fügen Sie bitte noch Ort und Datum sowie Unterschrift ein.

Anstelle eines Betrages können ebenso Sachwerte, wie z.B. Immobilien oder Wertpapierdepots vermacht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. als alleinigen Erben einzusetzen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, da das gesamte Vermächtnis ansonsten dem Staat zufällt. Zusätzich ist bem Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. eine Steuerfreiheit gegeben, was bedeutet, dass keinerlei Erbschaftssteuern anfallen und der zugewendete Betrag voll und ganz im Sinne des Erblassers den Tieren zugute kommt.

Ebenso können Sie einen Verwandten oder eine andere Person sowie dem Tierschutzverein Marienberg und Umgebung e.V. gleichberechtigt als Erben einsetzen. Auch wenn Sie nicht nähere Angehörige als Ihre alleinigen Erben einsetzen möchten, ist zu beachten, dass diesen ein Pflichtteil zusteht. Dieser entspricht der Hälfte der Erbmasse und wird – je nach Anzahl der Pflichtteilberechtigten – unter diesen aufgeteilt.

Jeder Euro kommt direkt den Tieren zugute!

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste.

Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.