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Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Mit der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit am 28. Oktober steigt für Autofahrer die Wildunfall-Gefahr. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Indem die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wird, fällt der Berufsverkehr weitestgehend genau in die Dämmerung und somit in die Zeit, in der viele Wildtiere unterwegs sind. Neben unzähligen Igeln, Mardern, Greif- und Singvögeln, sterben jedes Jahr im Durchschnitt allein etwa 200.000 Rehe und über 25.000 Wildschweine im Straßenverkehr. Mit 275.000 Wildunfällen im Jahr 2017 waren es nach Angaben der deutschen Versicherer mehr als je zuvor. Mehrere Tausend Menschen werden jährlich verletzt, zum Teil auch mit Todesfolge. Um das Risiko zu minimieren, raten die Tierschützer Autofahrern insbesondere in Risikogebieten die Geschwindigkeit anpassen.

„Besonders gefährlich sind Straßen durch Feld- und Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. Zur Vorbeugung ist dort verstärkt eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise sinnvoll“, rät James Brückner, Leiter des Artenschutzreferats beim Deutschen Tierschutzbund. So lange herannahende Fahrzeuge nicht schneller als 50 bis 60 Kilometer pro Stunde fahren, haben Wildtiere zumindest noch eine Chance zur Flucht. Autofahrer sollten einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, bremsbereit sein und die Seitenstreifen im Blick behalten. Nur so hat der Fahrer die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen. Taucht Wild am Straßenrand auf, kann man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Die Scheinwerfer aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil: Das grelle Licht kann die Tiere verwirren und ihnen jede Orientierungsmöglichkeit nehmen. Oft geraten sie erst dadurch wirklich in Gefahr. Zudem ist zu beachten, dass einem Tier, das die Straße überquert, oft weitere folgen.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall, ist umgehend die Unfallstelle abzusichern und die Polizei vor Ort zu informieren. „Jeder Fahrzeugführer hat die ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln“, so Brückner abschließend.

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  • letzte Änderung: Samstag, 17. Februar 2024

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